Aussenhandel, Konsumtrends und gesetzliche Neuerungen

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Die Schweiz ist bei Nahrungsmitteln ein stark importorientiertes Land. Vor allem pflanzliche Produkte werden importiert und dies in allen Kategorien. Exporte betreffen insbesonders verarbeitete und zusammengesetzte Produkte. Derzeit wird das Lebensmittelgesetz total revidiert.

Der Handel von Nahrungsmitteln wurde in den letzten Jahren ausgebaut, besonders stark in der Zeit von 2004 bis 2008. Nicht nur der Import, sondern auch der Export nahmen wert- und volumenmässig markant zu. Obst sowie Bier und Wein sind die mengenmässig wichtigsten Nahrungsmittel, welche importiert werden. In den Export gelangen in verarbeiteter Form vor allem Milch (Käse), Zucker (Dauerback- und Süsswaren), Kaffee (Kapseln) und Kakao (Schokolade). Auch der Menüplan vieler Konsumenten geht heute stark in Richtung verarbeitete Lebensmittel, Fertigmahlzeiten und frische, küchenfertige Produkte (Convenience). Ebenfalls im Trend liegen gesunde und bewusste Ernährung (nachhaltige, ethische), was sich vor allem in der Zunahme von Bio- und vegetarischen Produkten, Functional Food und allgemeinen Labelprodukten zeigt.

Aussenhandel legt zu
Der Schweizer Aussenhandel hat 2014 im Vergleich zum Vorjahr gemäss dem neusten Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW leicht zugelegt: Die Ein- und Ausfuhren waren mit 178,3 beziehungsweise 208,3 Milliarden Franken um 0,4 Prozent respektive 3,5 Prozent höher als 2013. Die Handelsbilanz schloss 2014 mit einem Exportüberschuss von 30 Milliarden Franken ab. Das entspricht 6,4 Milliarden Franken mehr als 2013. Der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen hat sich 2014 insgesamt positiv entwickelt. Gegenüber 2013 stiegen die Importe wertmässig um 0,1 auf 12,1 Milliarden Franken und die Exporte konnten um 0,2 auf 8,8 Milliarden Franken erhöht werden. Die Handelsbilanz bei den Landwirtschaftsprodukten schloss 2014 mit einem Importüberschuss von 3,3 Milliarden Franken. Das sind 0,1 Milliarden Franken weniger als 2013. Insgesamt ist der Importüberschuss zwischen 2000 und 2014 aber um 1,7 Milliarden Franken zurückgegangen. 2014 stammten 73 Prozent der Landwirtschaftsimporte aus der EU. 60 Prozent der Exporte wurden in den EU-Raum getätigt. Im Vergleich zu 2013 sanken die Importe aus der EU um 0,1 auf 8,8 Milliarden Franken und die Exporte in den EU-Raum blieben annähernd stabil auf einem Niveau von 5,3 Milliarden Franken. Die Handelsbilanz mit der EU bei den Landwirtschaftsprodukten schloss 2014 mit einem Importüberschuss von 3,5 Milliarden Franken ab.

Einfuhren im Detail
Im Berichtsjahr wurden vor allem Getränke, tierische Produkte (inkl. Fisch), Genussmittel (Kaffee, Tee, Gewürze) sowie Nahrungsmittelzubereitungen eingeführt. Die wertmässigen Getränkeeinfuhren setzten sich vor allem aus gut 60 Prozent Wein, 17 Prozent Mineralwasser und etwa 14 Prozent Spirituosen zusammen. Von den Gesamteinfuhren unter dem Titel «Tierische Produkte, Fische» waren gut 40 Prozent dem Sektor Fleisch, rund 30 Prozent dem Sektor Fisch und der Rest dem Sektor zubereitetes Fleisch und Fleischkonserven zuzuordnen. 2014 wurden wie in den Vorjahren vor allem Genussmittel und Getränke exportiert, gefolgt von Nahrungsmittelzubereitungen, Getreide und Zubereitungen sowie Milchprodukten. Unter den Genussmitteln waren es vorwiegend Kaffee mit 2025 Millionen Franken (2013: 2035 Mio. Fr.) sowie Schokolade und kakaohaltige Nahrungsmittel mit 796 Millionen Franken (2013: 762 Mio. Fr.). Hauptanteile bei den Nahrungsmittelausfuhren bildeten die Lebensmittelzubereitungen, Kaffee-Extrakte, Suppen und Saucen. Die Handelsbilanz nach Produktekategorien wies im Berichtsjahr vor allem bei tierischen Produkten inkl. Fische (–1672 Mio. Fr.) und Früchten (–1128 Mio. Fr.) Importüberschüsse aus. Exportüberschüsse wurden 2014 bei Genussmitteln, Tabak und Diverses, Milchprodukten sowie Getränken erzielt. Im Grosshandel stagniert die Geschäftslage gemäss einer Konjunkturumfrage von Handel Schweiz und der Konjunkturforschungsstelle KOF auf tiefem Niveau. Der Hauptgrund dafür sei die ungenügende Nachfrage. Zudem wirken die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen erschwerend. Die Mehrheit der Grosshändler sieht die Zukunft jedoch positiver und erwartet, dass vor allem die Nachfrage wieder steigt. Diese Tendenz bestätigt die leichte Verbesserung der Nachfrageentwicklung. Der Grosshandel ist immer noch von den Auswirkungen des teuren Frankens geprägt. Jedoch rechnen einzelne Sparten damit, dass die Nachfrage in Zukunft wieder zunehmen wird.

Totalrevision des Schweizer Lebensmittelgesetzes
Ein Megathema ist derzeit die Revision des Lebensmittelgesetzes, Projekt Largo genannt. Das Parlament hat die Revision des Lebensmittelgesetzes LMG verabschiedet und setzt damit ein wichtiges Zeichen: Die Politik hat sich zur Weiterentwicklung der Lebensmittelsicherheit bekannt und berücksichtigt mit den Anpassungen gleichermassen die Bedürfnisse von Konsumentenschutz und Lebensmittelbranche. Ziel ist die Harmonisierung des Schweizer Lebensmittelrechts mit dem der EU. Dies betrifft in erster Linie dessen Inhalt und Struktur. Dabei gibt es mehrere treibende Faktoren: Lebensmittelsicherheit als dringlichste Aufgabe des Konsumentenschutzes, Angleichen des Niveaus der Lebensmittelsicherheit an das der EU, Abbau von Handelshemmnissen gegenüber der EU, Aufrechterhaltung der bilateralen Verträge und Voraussetzungen für die Teilnahme an Sicherheitssystemen der EU (RASFF, RAPEX, EFSA).

Wichtige Kennzeichnungen
Das Inkrafttreten des neuen LMG ist für Mitte 2016 geplant. Das EU-Recht wird nicht 1:1 übernommen, aber die geplanten Änderungen können markant ausfallen. Die Anforderungen an die regulatorische und fachtechnische Expertise steigen. Zusätzlich werden die Unternehmen durch die Verankerung des Vorsorgeprinzips noch mehr in die Verantwortung genommen. Dies betrifft die gesamte Wertschöpfungskette. Die behördlichen Kontrollen werden ausserdem ausgeweitet und sollen verschärft werden. Auch bei den obligatorischen Deklarationen gibt es Neuerungen. Beispiele für Änderungen, die wichtig sind für lebensmittelverarbeitende Betriebe und auch Restaurants.

1. Reihenfolge der Nährwertkennzeichnung:
Heute ist die Kennzeichnung der Nährwerte grundsätzlich freiwillig. Enthält eine Etikette aber nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims), ist die Nährwertkennzeichnung Pflicht. Mit der aktuellen Revision des Gesetzes wird die Reihenfolge der Nährwertkennzeichnung geändert. Neu müssen seit 2016 für die Konsumenten «ungünstige» Nährstoffe zuerst sichtbar sein. So folgt nach der Angabe des Energiewertes neu in absteigender Folge der Gehalt an Fett, Kohlenhydraten und Eiweiss.

2. Hervorgehobene Kennzeichnung der Allergene:
Bereits jetzt müssen allergene Zutaten im Verzeichnis der Zutaten deutlich bezeichnet werden. Seit 2016 muss die Angabe dieser Zutaten zusätzlich durch Schriftart, Schriftstil, Hintergrundfarbe oder andere geeignete Mittel vom Rest des Zutatenverzeichnisses abgehoben werden.

3. Angaben zur Pflanzenart von pflanzlichen Ölen und Fetten:
Öle und Fette pflanzlicher Herkunft konnten bisher im Verzeichnis der Zutaten auf der Verpackung vereinfacht als «pflanzliche Öle bzw. Fette» angegeben werden. Neu muss die Pflanze angegeben werden, aus welcher das Öl oder Fett gewonnen wurde.

Quelle: SBV, Nahrungsmittelbilanz, 12.10.2015, © BFS, Neuchâtel 2015